BLOG vom: 20.10.2011
Kienberg SO vor den Wahlen 2011: Der Platz der Heimatlosen
Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
Die Geschichte vom Heimatlosenplatz im solothurnischen Kienberg, die nur ausgesprochenen Insidern bekannt ist, wurde in diesen Tagen vor den eidgenössischen National- und Ständeratswahlen (23.10.2011) in einer neuen Version wiederbelebt: In Kienberg fand kein einziges Wahlplakat eine vorübergehende Heimstätte.
Kienberg befindet sich am Juranordfuss unter der Salhöhe, dem Passübergang vom oberen Fricktal nach Erlinsbach und Aarau bzw. Schönenwerd-Olten, auf 550 Höhenmetern und ist in eine schützende Geländemulde eingebettet. Das Dorf blieb vom plakativen Wahlzirkus unbehelligt. Diese angenehme Unterlassung erfolgte nicht, weil der Plakataushang (etwa aus ortsbildschützerischen Gründen wie im thurgauischen Bischofszell) verboten wäre, sondern weil Kienberg nur auf einer 100 Meter langen Grenze mit dem Kanton Solothurn zusammenhängt, im Wesentlichen aber in die Kantone Aargau und Baselland hineinragt und damit eigentlich heimatlos ist, was die Kantonszugehörigkeit anbelangt. Zur Solothurner Exklave fehlt nicht mehr viel. Das Gemeindegebiet, das beim Betrachten einer Landkarte wie stranguliert und vom angestammten Kanton Solothurn beinahe abgetrennt wirkt, scheint tatsächlich vom Kanton Solothurn losgelöst zu sein. Die Kienberger haben deshalb schon oft über einen Kantonswechsel diskutiert, was auch eine Folge der Strukturschwäche und des hohen Steuerfusses war, ohne diesen Wechsel aber bisher vollzogen zu haben, denn ganz einfach ist das nicht.
Die verlorene, vergessene Gemeinde wurde tatsächlich mit keinem einzigen Wahlplakat beehrt, wie ich am Sonntag, 16.10.2011, in Verbindung mit einer kleinen Wanderung selber nachkontrolliert habe. Kein auswärtiger, tapferer Parteisoldat, mit Dachlatten und Befestigungsmaterial ausgerüstet, machte sich die Mühe, wegen der paar Stimmberechtigten unter den total rund 500 Kienberger Einwohnern dort Laternenpfähle und andere Stangen zu erklettern, um das Porträt eines Kandidaten mit dem standardisierten aufgesetzten Lächeln, dafür ohne inhaltliche Botschaft, aufzuhängen. Mit anderen Worten: Das gepflegte Dorf wurde nicht verschandelt. Entsprechend gut gefiel es mir.
Die Landschaft
Die milde Herbstsonne leuchtete die Jurafalten mit ihren Wölbungen nach oben und unten aus. An Lebewesen waren in der Landschaft gegen die Burgfluh (die Burg ist die Hochebene an der Grenze gegen Oberhof AG) vor allem Tiere auszumachen: Rindvieh, 2 Walliser Landschafe, 2 Berner Sennenhunde, die ihre Höfe bewachten und mich mit volltönender, sonorer Stimme anbellten, bis ich sie beruhigt und davon überzeugt hatte, dass jede Aufregung deplatziert sei, sodann Pferde, Ponys und auch blau schimmernde Schmeissfliegen, die sich an einem frischen, dampfendem Haufen Pferdekot ohne Geschmacksverstärker, Stabilisatoren und Farbstoffe gütlich taten, Bilder des einfachen ländlichen Lebens, des Friedens. Auf der Anhöhe zwischen Kienberg und Oberhof (auf der erwähnten, 791 m hohen Burgfluh) bliesen Alphornbläser ihre getragenen Töne über die Landschaft hinweg, die soeben ihr herbstfarbenes Festkleid anzog.
Besonders beeindruckte mich ein Hochnebelwalm, der sich wie die Amplitude einer fast stillstehenden Welle über die Saalhöhe bis zur Geissfluh erstreckte, von Süden kam, langsam zum oberen Fricktal abfiel und sich gleich in Nichts auflöste, um die dortige Nebelfreiheit nicht zu beeinträchtigen. Die Lage des Nebelwulsts erinnerte an die geschichtlich bedeutende Verbindung von Kienberg mit Erlinsbach auf der Jurdsüdseite – dies war die Grenzscheide zwischen dem Sissgau und dem Frickgau. Auf beiden Juraseiten hatte das Kloster Einsiedeln wertvolle Güter unter seine Fittiche gebracht, und die Grafen von Habsburg als Kastvögte beschützten die Klosterreichtümer, so weit die habgierigen Habsburger ihre „Rechte“, die sie sich aus selber zugeschanzt hatten, nicht an die Herren von Kienberg weitergaben. Das Volk ging leer aus, wurde ausgezogen wie ein Kuhfladen von einer Schmeissfliegen-Invasion.
Ein Loch in der Schweiz
Man kann über die Vergangenheit im Buch „Kienberg. Die Geschichte einer Juragemeinde“ von Louis Rippstein, herausgegeben 1991 von der Bürgergemeinde Kienberg, ausführlich nachlesen. In diesem ausgezeichneten Standardwerk über die Gemeinde bin ich auch auf die Schilderung des Heimatlosenplatzes gestossen (Seite 266 ff.). Das betreffende Stück Land im Ausmass vom 63 Aren in der Form eines langgezogenen Dreiecks befindet sich zwischen den Kantonen Aargau, Solothurn und Baselland. Als man die alten Grenzpläne anschaute und die Lage der Grenzsteine einbezog, stellte man fest, dass der Platz zu keinem der 3 Kantone gehörte, so dass es sich also um ein regelrechtes Niemandsland handelte, das schon 1620 bestanden haben könnte. Diese Kuriosität, die man eigentlich hätte bewahren müssen, hatte allerdings ihre Tücken. Der Historiker Rippstein schreibt über die Zeit um 1823 dazu: „Viel fahrendes Volk zog umher. Es darf angenommen werden, dass sich Zigeuner und lichtscheue Personen dem Zugriff durch die Polizei mit der Flucht in dieses Niemandsland entzogen haben.“ Das dürfte denn auch der Grund dafür gewesen sein, dass in den beteiligten 3 Kantonen Bestrebungen auftraten, das Gebiet aufzuteilen, an die Kantone zuzuweisen und sozusagen den Normalfall herzustellen. Inzwischen nutzten die Anwiler (BL) das Grasland, die Wittnauer (AG) ernteten das Holz und die Kienberger beanspruchten das Niemandsland für ihre Jagd.
An einer Konferenz vom 27.03.1931, die in Langenbruck BL stattfand, erhielt der Heimatlosenplatz definitiv neue Heimaten. Ein besonders scharfsinniges Argument dafür fusste auf der Überlegung, dass der Heimatlosenplatz, wenn er zu keinem Kanton gehöre, auch kein Bestandteil der Schweiz sein könne. Selbstverständlich darf unser Land nicht von innen heraus erodieren.
So wurde aus einer Besonderheit ein Normalfall. Die Aufteilung erfolgte nach den tatsächlichen Besitzverhältnissen: Dem Kanton Baselland fiel das Wiesland im oberen Teil zu, soweit sich dieses schon bis anhin im Besitz und der Nutzung von Bürgern von Anwil befand. Der Aargau erhielt die steile Waldpartie bis zur Talsohle in der Ei. Da sich die bisherige Gemeindegrenze von Kienberg in der Mitte des Wasserlaufs vom Kleffelberg mit den Grundstücksgrenzen deckte, wurde diese auch als Kantonsgrenze anerkannt, so dass sich für Kienberg nur ein geringfügiger Landabtausch ergab. Auch der Bundesrat stimmte den Grenzbereinigungen zu, und das exterritoriale Gebiet als solches gibt es seither leider nicht mehr.
Der Spaziergang
Meine garantiert Wahlplakat-freie kleine Wanderung beschränkte sich auf das Gebiet innerhalb der Kienberger Gemarkungen. Ich folgte der Hübelistrasse, die das üppig asphaltierte Dorf mit dem Dorfbrunnen (1974) auf dem Pfarrhofplatz in nördlicher Richtung verlässt und einige Bauernhöfe erschliesst, die mit ihren an Kirchtürme erinnernden Silos die landwirtschaftlichen Zeremonien des Säens, Spritzens und Erntens pflegen. Mein Weg mündete dann in einen Solothurner Wanderweg ein. Ich stieg weiter hinauf, dem gelben Wegweiser „Wanderweg. Dem Waldrand entlang“ folgend. Der an feuchten Stellen mit Fricker Ziegelfragmenten bedeckte Weg verliert sich fast in einer Wiese, die man nicht durchqueren sollte, wohl auch um die Mäuse beim Gängegraben nicht zu stören ... Neben dem Waldrand richten Wanderer weniger Schäden an. Ich drehte dann im Gegenuhrzeigersinn, kam auf die Wölflinswilerstrasse, die durch einen Wald und über Weiden nach Wölfliswil hinunter führt. Ich aber musste zu meinem Auto nach Kienberg zurück.
Der Tag neigte sich dem Ende zu. Und erst nach der Juraüberquerung, diesmal von Norden nach Süden, wurde ich von Wahlplakataufreihungen daran erinnert, dass am kommenden Wochenende eidgenössische Wahlen sein werden. Später werden auch wir, was dann Plakataushang anbelangt, wieder Kienberger Verhältnisse haben. Ich freue mich darauf.
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