Textatelier
BLOG vom: 03.09.2014

Europas „Demokratie“ und gelebte Freiheit im Milizprinzip

Autor: Pirmin Meier, Historischer Schriftsteller, Beromünster LU/CH
 
Demokratische Verfassungen wie das deutsche Grundgesetz, die schweizerische und die österreichische Bundesverfassung beruhen auf dem Verfassungsprinzip der Freiheit. So formulierte es Kurt Eichenberger in seinen Studien zum „Staat der Gegenwart“. Dabei glaubte der Staatsrechtslehrer noch 1980 an einen „Staat des Masses“. Dieser beruhte für Eichenberger auch in der Schweiz stark auf der parlamentarischen Demokratie im Zweikammersystem des Bundes und auf den Verfassungen der Kantone.
 
In der Schweiz wird diese Mehr-Ebenen-Demokratie zum Teil durch Volksrechte relativiert und reguliert, in der Europäischen Union aber durch gegenläufige Grundtendenzen, die den Freiheitsspielraum eines jeglichen politischen Willens einengen. Von Souveränität der Nationalstaaten kann angesichts der Delegation bedeutender Entscheide an den Brüsseler Ministerrat nur beschränkt gesprochen werden. Andererseits bleiben der entfesselte Regelungsstaat und zumal der Wohlfahrtsstaat eine kaum mehr kontrollierbare Realität.
 
Das Wachstum der Staatsaufgaben und Staatsausgaben wird europaweit nur noch bedingt unter parlamentarischer Kontrolle gehalten. Angesichts der Komplexität der Gesellschaft wie auch der eingespielten Ansprüche kann der überforderte Staat hauptsächlich noch „verhandelnd“ und „konsensual“ Einfluss nehmen. Quirin Weber beschreibt in seinem Standardwerk „Parlament – Ort der politischen Entscheidung?“ (2012) den Bedeutungsverlust, auch Kontrollverlust des Deutschen Bundestages unter den Bedingungen des Vertrages von Lissabon von 2009. Diese institutionelle, schleichende Entwertung der Demokratie in den Ländern der Europäischen Union konnte durch die Europawahlen vom Mai 2014 nur in bescheidenem Ausmass kompensiert werden. Entsprechend fiel die Wahlbeteiligung in einzelnen Ländern, etwa der Slowakei mit 13 %, penibel aus. Die genannten Europa-Wahlen erwiesen sich aber nicht nur in Frankreich und Grossbritannien als Gelegenheit, mit einer Proteststimme Dampf abzulassen.
 
Derzeit kann gelebte Freiheit wohl nur noch in geringem Masse mit parlamentarischer Demokratie gleichgesetzt werden. Nicht einmal die kritische Meinung Jean-Jacques Rousseaus, nur bei den Wahlen sei der Bürger frei, sonst aber „Sklave des Parlaments“, trifft zu. Die nationalen Parlamente sind, wie die Regierungen, ihrerseits zu Sklaven von systembedingten Sachzwängen geworden. Die Bereiche, wo noch frei entschieden werden kann, werden zunehmend enger. Umso grösser wird in der Bürgerschaft das Bedürfnis nach Komplexitätsreduktion.
 
Die Praxis der Freiheit in der Schweiz bedeutet Überschaubarkeit. Leonhard Neidhart spricht in diesem Zusammenhang von Kleinstaatlichkeit, Pluralität und Geschichtlichkeit als prägenden Faktoren („Die politische Schweiz – Fundamente und Institutionen“, 2002). Das scheinbar Paradoxe an der Schweiz beruht darin, dass die Kleinräumigkeit bei uns die Pluralität nicht etwa reduziert. Im Gegenteil. Strukturen wie Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Obwalden und Nidwalden, Baselland und Basel-Stadt (die Fusion ist noch bei weitem nicht „gegessen“) steigern im Einzelfall auch Pluralität, Abgrenzung und „Sonderfall“ bis an zum Teil irrationale Spitzen.
 
Wie werden in den verschiedenen Ländern die Kinder gemacht? lautet eine bekannte Witzfrage zum Staatskundeunterricht. Wohl bald durch Gen-Technologie, in Frankreich noch traditionell „par l’amour“, aber in der Schweiz? „Das ist von Kanton zu Kanton verschieden.“
 
Mit zur Überschaubarkeit schweizerischer Verhältnisse trägt das Milizprinzip bei. Im Gegensatz etwa zu Luxemburgs führenden Parlamentariern, etwa Jean Asselborn, von Christoph Mörgeli bei Anne Will als „Funktionär“ beschimpft, waren und sind Schweizer National- und Ständeräte noch regelmässig Milizpolitiker. Freilich fielen die Dinosaurier der Miliz, etwa Unternehmer wie Peter Spuhler und Christoph Blocher, durch häufige Absenzen im Parlamentsbetrieb auf. Ein Milizpolitiker wie aus dem Bilderbuch war der legendäre Landammann und Ständerat Raymond Broger (1916–1980). Als fast unübertroffener „Ämtlifresser“ in Gemeinde, Kanton, Bund, Banken, Wirtschaftsverbänden war seine Präsenz an Sitzungen gezielt selektiv. Der Mann, der in seinen Ämtern verstarb, hat das Milizprinzip buchstäblich bis zum Herzinfarkt ausgelebt.
 
Broger, von Beruf Anwalt, auch Ehemann und Familienvater, stand vor dem Beitritt der Schweiz zu den Vereinigten Nationen der Schweizer Uno-Kommission vor, liess sich sogar dann und wann in Strassburg im Europarat blicken. Regionalpolitisch stand er seinem Kanton Appenzell-Innerrhoden als Landammann vor sowie gleichzeitig als Parlamentspräsident und kantonaler Bildungsdirektor, dazu der kantonalen Bankenkommission und dem Frauenkloster als Klostervogt. Zu seinen nationalen Ämtern gehörten der SRG-Zentralvorstand, der Ombudsmann der Privatversicherungen, das Präsidium der Schweizer Landeslotterie, der Butterproduzenten und des Reklameverbandes. Nicht minder unentbehrlich war er im Aufsichtsrat einer Privatbahn. Deren Interessen spielten und spielen im Ständerat schon seit dem 19. Jahrhundert eine nicht kleine Rolle.
 
Die gelebte Personal-Union von Milizpolitikern wie Broger und noch anderer, auch heutiger Mitglieder des Eidgenössischen Parlamentes scheint ihren Grenznutzen überschritten zu haben. Andererseits ist die praktizierte Vernetzung vielleicht doch durch nichts zu ersetzen. Wichtiger als das Dickicht zumal einträglicher Lobby-Mandate bliebe jedoch die tatsächliche Vernetzung mit Gemeinde und Kanton, das Engagement des Bürgers an der Basis. „Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen“, vermerkte Gottfried Keller, „wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.“
 
 
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