Textatelier
BLOG vom: 02.06.2005

Pfizer-Werbung: „Ein Fall für den Arzt“ und den Juristen

Autorin: Lislott Pfaff

„Ein Fall für den Arzt“, steht auf einem grossen gelben Plakat irgendwo in der Schweiz. Als Überschrift in riesigen roten Lettern: „Migräne“. Darunter ist eine Agenda abgebildet, in welcher verschiedene Termine wie „Kurs“, „Tanzen“, „Kino“ usw. durchgestrichen und durch die Anmerkung „Migräne“ ersetzt sind. In kleinerer Schrift folgt eine Beschreibung der Migräne-Symptome, die mit den Worten abschliesst: „Für Migräne gibt es spezifische Therapien. Beim Arzt.“ Am Schluss das Logo von Pfizer.

Das amerikanische Pharmaunternehmen Pfizer wirbt also indirekt in aller Öffentlichkeit für seine Produkte. Nachdem mir schon ähnliche Werbetexte, als „Gesundheitstips“ verbrämt, die ebenfalls von Pfizer stammen, in den Printmedien aufgefallen sind, frage ich mich, ob eine solche versteckte Werbung erlaubt ist. Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, nachdem meines Wissens Werbung für Medikamente in der Schweiz verboten ist?

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